Die Rentenfalle
Wir haben ein massives Problem in der Rentenversorgung!
Und die Politik unternimmt nichts dagegen! Wir zeigen Ihnen wie es aussieht und wie Sie der Rentenarmut entgehen können!
DIE AUSGANGSLAGE
Es gibt 3 übliche Ausgangslagen
Je nachdem, wie Sie arbeiten stehen Sie vor einer anderen Rentensituation bzw. vor einer anderen Versorgungssituation im Alter.
Sie sind Selbständiger
In der Regel haben Selbständige keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Es gibt für Selbständige die Möglichkeit freiwillige Beiträge in die Rentenkasse zu zahlen.
Sie sind Arbeitnehmer bzw. Arbeiter
Arbeitnehmer und Arbeiter sind sozialversicherungspflichtig angestellt. Ein Teil des Gehaltes (2024: 9,3 %) fließen in die gesetzliche Rentenversicherung. Der selbe Anteil wird auch noch mal vom Arbeitgeber bezahlt. Somit gehen 19,6 % des Einkommens in die gesetzliche Rentenversicherung.
Sie sind Beamter
Ihr "Arbeitgeber" ist der Staat. Bei Ihrer Besoldung werden keine Beiträge für den Ruhestand erhoben. Der Ruhestand wird ebenfalls vom Staat bezahlt.
Ihre Zukunft beginnt heute
– sicheren Sie sich ein sorgenfreies Alter mit der richtigen Vorsorge!
WIE HOCH IST DENN IHR ANSPRUCH
Wie berechnet sich die Rente für Arbeitnehmer und Arbeiter?!
Zur Berechnung der Rente gibt es die sogenannte Rentenformel:
Persönliche Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x aktueller Rentenwert x Rentenfaktor = Rente
Persönliche Entgeltpunkte
Dies ist der wichtigste Wert. Dabei wird Jahr für Jahr Ihr Verdienst mit dem Durchschnittsverdienst aller Versicherten verglichen. Entspricht er exakt dem Durchschnittsverdienst in diesem Jahr, ist das 1 Entgeltpunkt wert.
Zugangsfaktor
Damit werden Zu- und Abzüge (werden Zu- und Abschläge genannt) bei Ihrer Rentenberechnung berücksichtigt. Abzüge bekommen Sie, wenn Sie vorzeitig in Rente gehen. Zuzüge, wenn Sie beispielsweise nach Erreichen des Rentenalters zunächst auf Ihre Rente verzichten. Haben Sie keine Zu- oder Abzüge beträgt dieser Wert 1,0.
Aktueller Rentenwert
Das ist der Gegenwert, der einem Entgeltpunkt entspricht. Dieser wird immer wieder der wirtschaftlichen Situation angepasst. Aktuell beträgt er 39,32 Euro.
Rentenartfaktor
Hier kommt es auf die Art Ihrer Rente an:
Altersrenten, Renten wegen voller Erwerbsminderung und Erziehungsrenten haben den Wert 1,0,
Füllen wir das mal mit Leben:
Wenn man in 2024 das durchschnittliche Einkommen von 43.142 € erhalten hat, dann bekommt man 1 Entgeltpunkt.
Wenn man bis 67 gearbeitet hat, dann beträgt der Zugangsfaktor 1.
Der aktuelle Rentenwert ist festgelegt und beträgt 39,32 €.
Und wir wollen die Altersrente berechnen, somit ist der Rentenartfaktor 1.
Wenn wir 2024 ein Jahresbruttoeinkommen von 43.142 € hatten, dann können wir jetzt unseren Rentenanspruch berechnen, der sich daraus ergibt:
Persönliche Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x aktueller Rentenwert x Rentenfaktor = Rentenanspruch für 2024
1 x 1 x 39,32 € x 1 = 39,32 €
Das bedeutet, wenn wir 2024 ein (Brutto-)Jahreseinkommen von 43.142 € hatten, was einem monatlichen Einkommen von 3.595,17 € entspricht, dann hätten wir einen monatlichen (Brutto-)Rentenanspruch von 39,32 € erworben.
Wenn man 45 Jahre lang jeweils immer das Durchschnitteinkommen hatte, dann hätte man 45 Entgeltpunkte erworben und würde aktuell mit 67 eine monatliche (Brutto-) Rente von 1.769,40 € erhalten. Bei einem Einkommen von zuvor 3.595,17 €.
Nach 45 Jahren Arbeit bekommt man weniger als 50 % als Rente!
Durchschnittliche Ausgaben vom Einkommen
14,8 % für Nahrungsmittel
27,8 % für Kalt-Miete
42,6 % für Nahrungsmittel und Miete!
Das entspricht fast dem, was man als Rente erhält!
WIE VIEL GELD FLIEßT DENN WO HIN?
Wir zeigen Ihnen die Lösung!
Bei einem jährlichen Bruttoeinkommen von 43.142 € (3.595,17 € mtl.) wurden Ihnen 4.012,21 € (9,3 %) vom Lohn abgezogen und in die Rentenkasse eingezahlt. Ihr Arbeitgeber hat übrigens auch noch mal 4.012,21 € in die Rentenkasse eingezahlt. Über 45 Jahre sind die 18,6 % übrigens 361.098,90 € Beiträge durch Ihre Arbeit, die in die Rentenkasse geflossen sind.
Wir empfehlen: Zahlen Sie 10 % Ihres Bruttogehaltes
in verschiedene Sparformen ein!
Wir suchen mit Ihnen gemeinsam mehrere Sparformen heraus. Hier wird im Regelfall eine Kombination aus Geldanlagen gewählt, die tatsächlich erst zum Rentenbeginn verfügbar sind, aber auch Geldanlagen, die zur Eigenkaptialbildung dienen. Denn auch ein Eigenheim ist eine Art der Altersvorsorge.
Hier ist es wichtig, dass wir mit Ihnen gemeinsam eine Kombination aus Geldanlagen finden, die zu Ihnen passt, die Ihnen aber auch eine gewisse Flexibilität ermöglicht.
Grundsätzlich ist es besser, je früher man startet, da man dann
1. für die Erreichung des selben Ziels mehr Zeit hat und somit weniger Geld investieren muss (Zineszinseffekt) und man
2. sich somit bereits früher ein etwas niedrigeres Ausgabeniveau schafft. Wenn Sie keine Rücklagen bilden und bis kurz vor der Rente 100 % verdienen, dann ist die Lücke zu knapp 50 % sehr groß. Wenn Sie aber bereits früh nur ca. 90 % zu Verfügung haben und sich somit bereits auf diesem Niveau eingefunden haben, dann aber nicht nur die 50 % aus der Rente, sondern auch noch deutlich etwas aus Ihren eigenen Sparanstrengungen haben, dann können Sie durchaus auf dem selben Niveau weiterleben.
Deshalb ist eine Private Altersvorsorge sinnvoll!
Wenn Sie über 45 Jahre mtl. 350 € zurücklegen und dies bei einer Rendite von 4 % haben Sie nachher ca. 530.000 €.
Wenn Sie dann monatlich 3.200 € entnehmen reicht das Geld für 20 Jahre.
Ohne eine Private Altersvorsorge fehlt Ihnen der notwendige Schutz.
FAQ
Häufig gestellte Fragen zur privaten Altersvorsorge
Fragen, die uns immer wieder gestellt werden, haben wir für Sie hier zusammengestellt:
Bis 2004 war die gesetzliche Rente steuerfrei. Seitdem werden Altersrenten jedoch besteuert. Rentner, die 2005 in Rente gingen oder bereits Rente bezogen, mussten 50% Ihrer Renten versteuern. Seitdem steigt dieser Satz immer weiter an. Ab 2040 werden Renten zu 100% versteuert. Bei staatlich geförderten und privaten Altersvorsorgeprodukten gibt es andere Regelungen für die Besteuerung. Sprechen Sie uns an.
Steuerlich absetzen können Sie alle staatlich geförderten Produkte wie die Riester Rente, die Basis-Rente, die betriebliche Altersvorsorge und die gesetzliche Rentenversicherung. Private Rentenversicherungsverträge können Sie dagegen nicht von der Steuer absetzen.
Die gesetzliche Rentenversicherung sieht ein normales Renteneintrittsalter von 67 Jahren vor. Sie können frühestens mit 63 in Rente gehen, müssen dann aber Abschläge bei der Rentenhöhe in Kauf nehmen. Für jedes Jahr, das Sie früher in Rente gehen, werden Ihnen 3,6% von Ihrer Renten abgezogen. Voraussetzung für den vorzeitigen Rentenbezug ist eine Wartezeit von 35 Jahren. Das bedeutet, dass Sie 35 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert waren. Wenn Sie 45 Beitragsjahre erreichen, dürfen Sie jedoch mit 65 Jahren ohne zusätzliche Abschläge in Rente gehen.
Einer der Vorteile der privaten Rentenversicherung ist die flexible Auszahlung im Rentenbezug. Sie können dabei zwischen einer Einmalzahlung und einer monatlichen Rente wählen. Zudem können Sie schon in der Ansparphase jederzeit Teile des Kapitals aus dem Vertrag entnehmen. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Steuerlast deutlich geringer ausfällt, da die Leistungen aus den Verträgen nur mit dem Ertragsanteil besteuert werden. Der Nachteil gegenüber beispielsweise einer Direktversicherung ist, dass Sie die Beiträge für die private Rentenversicherung aus Ihrem bereits versteuerten Einkommen bezahlen und eine steuerliche Geltendmachung so nicht möglich ist.
Wenn Ihr Arbeitgeber einen Zuschuss zu den Beiträgen zahlt, lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge besonders. Spart Ihr Arbeitgeber durch die betriebliche Altersvorsorge Sozialversicherungsbeiträge ein, ist er seit 2019 verpflichtet, 15% Zuschuss zu zahlen.
Riester- und Rürup-Produkte werden beide staatlich gefördert. Die Unterschiede liegen in der Art der Förderung. Bei der Riester Rente können Sie maximal 2.100 Euro Beitrag pro Jahr absetzen. Bei der Rürup Rente sind es Stand 2019 24.305 Euro. Bei der Riester Rente gibt es zusätzlich eine Zulage, die direkt in den Vertrag eingezahlt wird. Erwachsene erhalten 175 Euro. Für Kinder, die noch Kindergeld beziehen, gibt es ebenfalls eine Zulage. Vor 2008 geborene Kinder erhalten 185 Euro jährlich und Kinder, die ab dem 01.01.2008 geboren wurden, sogar 300 € pro Jahr.
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